Liebe Mitglieder,
wir gehen der Corona-Kriese entgegen und informieren Euch an dieser Stelle über Möglichkeiten, die Auswirkungen weitestgehend einzudämmen. In Zeiten von Fake-News sind wir äußerst bemüht, diese Informationen doppelt und dreifach zu prüfen und nur offizielle Dokumente aus gesicherten Quellen weiterzuleiten.
Die RheinEnergie bietet ihren Kunden Entgegenkommen an
„Über die Premiumpartnerhotline (0221 34645-409) stehen den Kölner Einzelhändlern der IGs kompetente Ansprechpartner mit klaren Entlastungsmaßnahmen zur Verfügung. Ob der Energieverbrauch nun stark zurückgegangen ist, oder ob das Gewerbe erstmal vollständig geschlossen wurde. Die individuelle Situation der Einzelhändler wird berücksichtigt und direkt durch unsere Mitarbeiter in Maßnahmen umgesetzt.“
Unter diesem Link https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner findet Ihr Ansprechpartner für Anträge und Informationen zum Hilfeprogramm.
Ab Freitag (Mittag) den 27.03.20 können die Anträge abgerufen werden!
Eine kreative Idee, für die Geschäftsleute, die unter der Schließung ihrer Läden leiden:
Umsätze per Gutschein. Jetzt Geld einnehmen durch Gutscheinverkauf und die Leistung erbringen, wenn wieder geöffnet ist.
Die Branche wählen und unter dem entsprechenden Link erfahren, wie es funktioniert:
Gastro: https://bit.ly/gutscheinshopgastro
Handel: https://bit.ly/gutscheinshophandel
Club: https://bit.ly/gutscheinshopclub
Hotel: https://bit.ly/gutscheinshophotel
Die Köln Business Wirtschaftsförderung hat dieses Video veröffentlicht, nach dem es einen gesetzlichen Schutz vor Insolvenz im Zusammenhang mit verspäteten Hilfszahlungen in der Coronakriese geben soll:
https://www.facebook.com/KoelnBusiness/videos/875214172940515/
Firmenkunden der Sparkasse KölnBonn finden unter diesem Link direkten Zugang zu Ansprechpartnern für Soforthilfen:
https://www.sparkasse-koelnbonn.de/fi/home/aktionen/firmenkunden-informationen-corona.html
Aus der Homepage des Land NRW
Steuerliche Maßnahmen:
Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen. Steuerstundungen
Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt. Damit werden den Unternehmen Mittel im Umfang von mehr als 4 Milliarden Euro sofort zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden für weite Teile der nordrhein-westfälischen Wirtschaft unmittelbare Liquiditätsverstärkungen in Milliardenhöhe erzielt.
Hier kommt Ihr direkt zum
Antrag auf zinslose Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer
der Finanzverwaltung NRW
Generelle Informationen unter www.finanzverwaltung.nrw.de